Zweitmeinung
Wie du in Deutschland eine strukturierte zweite Meinung einholst — dein gesetzliches Recht nach § 27b SGB V.
Kurz vorweg. Eine Zweitmeinung vor einer größeren Operation oder Therapie ist dein Recht, nicht ein Misstrauensbeweis gegen dein Team. Ärztinnen und Ärzte sind an das Recht gewöhnt und unterstützen es meist aktiv.
Dein Anspruch: strukturierte Zweitmeinung
Gesetzlich Versicherte haben nach § 27b SGB V Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen — u. a. Mastektomie bei nicht-invasivem Brustkrebs (DCIS). Die Zweitmeinung wird von der Krankenkasse bezahlt und muss innerhalb von zehn Werktagen vermittelt werden.
Welche Eingriffe abgedeckt sind, legt die G-BA Zweitmeinungs-Richtlinie fest und wird regelmäßig erweitert.
Schritt für Schritt
- Dein behandelndes Team muss dich aufklären, dass du Anspruch auf eine Zweitmeinung hast — und zwar mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff. Frag aktiv danach, falls es nicht passiert.
- Du bekommst eine Aufklärung und Befundkopien mit (schriftlich und digital möglich).
- Du wählst einen Zweitmeiner aus — aus einer öffentlichen Liste der Kassenärztlichen Vereinigung oder eigener Recherche (zertifizierte Brustzentren sind eine gute Anlaufstelle).
- Termin beim Zweitmeiner — er/sie prüft die Befunde und ggf. in einem zweiten Termin dich persönlich.
- Du bekommst eine schriftliche Stellungnahme — sie kann die Erstmeinung bestätigen oder ihr widersprechen. Die Entscheidung bleibt bei dir.
Außerhalb des § 27b: freie Zweitmeinung
Auch bei Eingriffen, die nicht in der Richtlinie aufgeführt sind, kannst du eine Zweitmeinung einholen. In zertifizierten Brustzentren ist das fast immer Standard — die Tumorkonferenz ist bereits ein mehrgesichtiges Gremium. Über die DKG-Zertifizierungsdatenbank findest du zertifizierte Brustzentren in deiner Nähe.
Welche Unterlagen brauchst du?
- Aktueller Arztbrief
- Histopathologie-Befund (möglichst mit Subtyping-Bericht)
- Bildgebung (Mammographie, Ultraschall, MRT) — auf CD/USB oder als DICOM-Export
- Blutwerte / Laborbefunde
- Therapieplan der Erstmeinung
- Frage, was du von der Zweitmeinung klären willst — je konkreter, desto hilfreicher
Nach der Zweitmeinung — was nun?
- Bestätigt die Zweitmeinung die Erstmeinung, gibt dir das Sicherheit.
- Weicht sie ab, sprich mit beiden Teams — meist gibt es ein gemeinsames Gespräch oder eine dritte Tumorkonferenz.
- Es gibt kein „Richtig gegen Falsch" — oft gibt es mehrere leitliniengerechte Optionen, und deine Präferenzen zählen.
Kostenübernahme
- Strukturierte Zweitmeinung nach § 27b SGB V — Krankenkasse bezahlt vollständig.
- Freie Zweitmeinung — in vielen Fällen auch Kassenleistung (Rückfrage bei deiner Kasse lohnt).
→ Siehe auch Fragen beim Arzt und Glossar.